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   BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98   

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BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98 (https://dejure.org/1999,9875)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1999 - 7 B 300.98 (https://dejure.org/1999,9875)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 7 B 300.98 (https://dejure.org/1999,9875)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - Zulassungsgrund der Divergenz - Auslegung und Anwendung des Vermögensgesetzes - Pflicht des Verwaltungsgerichts zur vollständigen Erforschung des Sachverhalts - Fehlerhafte Anwendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Die Klägerin verkennt insoweit, daß der Grundsatz des rechtlichen Gehörs das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Gericht das von ihm entgegengenommene Vorbringen sowohl zur Kenntnis genommen als auch in seine Erwägungen einbezogen hat, so daß nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden kann (vgl. BVerfGE 86, 133 [146]).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Denn der Zulassungsgrund der Divergenz ist nur dann im Sinne dieser Vorschrift hinreichend bezeichnet, wenn der Beschwerdeführer einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 [n.F.] VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 41.93

    Voraussetzungen hinsichtlich der Beurteilung einer Enteignung nach dem

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 33) ist dieser Schädigungstatbestand nicht bereits dann erfüllt, wenn das damals geltende Enteignungsrecht fehlerhaft angewendet wurde.
  • BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 339.97

    vermögensrechtlicher Enteignungsbegriff, Enteignung auf besatzungshoheitlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Diese Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts steht mit der Rechtsprechung des Senats im Einklang (vgl. Beschluß vom 14. Januar 1998 - BVerwG 7 B 339.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 134).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Die Klägerin verkennt insoweit, daß der Grundsatz des rechtlichen Gehörs das Gericht nur verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen (vgl. BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1999 - 7 B 300.98
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 41.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 28; Beschluß vom 21. November 1994 - BVerwG 7 B 91.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 33) ist dieser Schädigungstatbestand nicht bereits dann erfüllt, wenn das damals geltende Enteignungsrecht fehlerhaft angewendet wurde.
  • BVerwG, 16.12.2010 - 8 B 17.10

    Zur Vermutungsregelung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris und vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 38.00 - ZOV 2002, 290).
  • BVerwG, 17.05.2011 - 8 B 98.10

    Prüfung des Vorliegens eines Verfahrensmangels in einem Urteil muss auch im Falle

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris und vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 38.00 - juris).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 B 14.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und die Begründungspflicht angenommen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 16.06.2010 - 4 BN 67.09

    Zur rückwirkenden Inkraftsetzung eines Bebauungsplanes und einer

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (stRspr; vgl. z.B. Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 -).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 3.12

    Verfahrensfehlerhaft festgestellte Tatsachengrundlage bei dem Parameter

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris und vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 38.00 - ZOV 2002, 290).
  • BVerwG, 21.06.2007 - 8 C 1.07

    Unlautere Machenschaften; Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz; Abriss;

    Sowohl nach dem Wortlaut der Zweiten Durchführungsbestimmung zum Aufbaugesetz als auch nach dem Rechtsverständnis der DDR war zur Durchsetzung der dem Aufbaugesetz zugrundeliegenden Zielvorstellung auch der Abriss von Gebäuden ohne Neubebauungsabsicht zulässig (s. dazu bereits Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11

    Richterablehnung wegen Befangenheit

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs und die Begründungspflicht angenommen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 -).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 8 B 84.10

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris und vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 38.00 - ZOV 2002, 290).
  • BVerwG, 03.05.2013 - 8 BN 4.12

    Stützung der Verlängerung der allgemeinen Sperrzeit für Spielhallen durch

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 - juris und vom 4. August 2000 - BVerwG 7 B 38.00 - ZOV 2002, 290).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 38.00

    Anspruch eines Beigeladenen auf rechtliches Gehör - Vorliegen eines

    Nur bei deutlichen gegenteiligen Anhaltspunkten kann ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs angenommen werden (vgl. z.B. Beschluss vom 10. Mai 1999 - BVerwG 7 B 300.98 -).
  • BVerwG, 21.12.2001 - 4 BN 52.01

    Revisionsbegründende Verletzung rechtlichen Gehörs wegen fehlender

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2009 - 11 A 518/08

    Sondernutzung in Gestalt einer unmittelbaren Zufahrt zu einer Landstrasse;

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